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   BFH, 25.08.1989 - III R 125/84   

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https://dejure.org/1989,2552
BFH, 25.08.1989 - III R 125/84 (https://dejure.org/1989,2552)
BFH, Entscheidung vom 25.08.1989 - III R 125/84 (https://dejure.org/1989,2552)
BFH, Entscheidung vom 25. August 1989 - III R 125/84 (https://dejure.org/1989,2552)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 6 Abs. 1 und 2; BerlinFG § 19 Abs. 1 und 2

  • Wolters Kluwer

    Gebäudebestandteil - Regenwasser-Hebeleitung - Nachträgliche Herstellungsarbeiten - Aufwendungen für Errichtung - Gebäude - Investitionszulage - Geringwertiges Wirtschaftsgut - Euro-Flachpaletten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BerlinFG § 19 Abs. 1, 2; EStG § 6 Abs. 1, 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFHE 158, 289
  • BB 1989, 2442
  • DB 1990, 90
  • BStBl II 1990, 82
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 24.11.1967 - VI R 249/66

    Gegenstände - Selbständige Nutzungsfähigkeit - Einheitliches Ganzes -

    Auszug aus BFH, 25.08.1989 - III R 125/84
    c) Die hier vertretene Auffassung wird sowohl vom Bundesminister der Finanzen (BStBl I 1977, 88 und Abschn. 40 Abs. 2 Satz 4 der Einkommensteuer-Richtlinien 1987) als auch vom Schrifttum geteilt, das sich im übrigen in der Ablehnung der Entscheidung des BFH vom 24. November 1967 VI R 249/66 (BFHE 91, 63, BStBl II 1968, 258) einig ist (vgl. etwa Blümich/Ehmcke, Einkommensteuer, 13. Aufl. 1988, § 6 Anm. 1.380 "Flachpaletten" und Herrmann/Heuer/Raupach a.a.O., § 6 EStG Anm. 1.300 "Flachpaletten" jeweils m. w. N.).

    Im Streitfall bedarf es indessen keiner Auseinandersetzung mit dem Urteil des BFH in BFHE 91, 63, BStBl II 1968, 258, wonach für Flachpaletten, auf denen Ware gelagert wird, eine Investitionszulage gewährt werden kann, da diese Paletten zusammen mit dem Gabelstapler wirtschaftlich ein einheitliches Ganzes bilden.

  • BFH, 26.11.1973 - GrS 5/71

    Keine gesonderte AfA für Heizungs- und Fahrstuhlanlagen usw. bei Gebäuden des

    Auszug aus BFH, 25.08.1989 - III R 125/84
    Nach der Entscheidung des Großen Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 26. November 1973 GrS 5/71 (BFHE 111, 242, BStBl II 1974, 132) gehören zu der Bewertungseinheit des Gebäudes alle Gebäudebestandteile, die in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang zu dem Gebäude stehen; dagegen sind Anlagen, die unmittelbar besonderen Zwecken dienen und in diesem Sinne in einem von der eigentlichen Gebäudenutzung verschiedenen Funktionszusammenhang stehen, als gegenüber der Gebäudeeinheit selbständige Wirtschaftsgüter anzusehen.
  • BFH, 14.10.1977 - III R 9/76

    Betriebsgebäude - Errichtung einer unterirdischen Regenwasserauffanganlage -

    Auszug aus BFH, 25.08.1989 - III R 125/84
    Unter Anwendung dieser Grundsätze hat der erkennende Senat mit Urteil vom 14. Oktober 1977 III R 9/76 (BFHE 124, 125, BStBl II 1978, 163) entschieden, daß eine im Zusammenhang mit einem Betriebsgebäude errichtete Regenwasserauffanganlage kein Gebäudebestandteil ist, weil sie mit der Funktion des Gebäudes als einem Betriebsgebäude unmittelbar nichts zu tun hat; sie stehe vielmehr allein im Zusammenhang mit dem Grundstück, so daß der Umstand, daß sich auf dem Grundstück ein Gebäude befinde, auf den ein Teil des Regens falle, nur einen äußeren Zusammenhang der Anlage mit dem Gebäude begründe.
  • BFH, 31.07.2008 - III B 73/07

    Ladungsträger als geringwertige Wirtschaftsgüter

    Ohne die Ladungsträger könne der Auftrag nicht durchgeführt werden; nach Abschluss des Auftrags seien die Ladungsträger wertlos und könnten --anders als die Transportpaletten in dem vom FG zitierten Senatsurteil vom 25. August 1989 III R 125/84 (BFHE 158, 289, BStBl II 1990, 82)-- nicht für den Transport anderer Produkte verwendet werden.

    Seine Ausführungen zu den Merkmalen geringwertiger Wirtschaftsgüter --insbesondere auch zur "Sachgesamtheit"-- beruhen ebenfalls auf der von ihm zitierten Rechtsprechung des BFH (u.a. Urteile in BFHE 158, 289, BStBl II 1990, 82 --Flachpaletten--; vom 28. September 1990 III R 178/86, BFHE 162, 177, BStBl II 1991, 187 --Schraubenkompressor--; vom 7. September 2000 III R 71/97, BFHE 193, 192, BStBl II 2001, 41 --Notfallkoffer--).

    Denn die Gleichartigkeit, der einheitliche Kauf und die Verwendung nach einheitlichem Plan stehen der selbständigen Nutzbarkeit eines Wirtschaftsgutes --hier des einzelnen Ladungsträgers-- ebenso wenig entgegen (Senatsurteil in BFHE 158, 289, BStBl II 1990, 82) wie die Tatsache, dass es nur innerhalb eines bestimmten Zeitraumes und nur für einen bestimmten Zweck verwendet werden kann.

    Das FG-Urteil weicht auch nicht von dem BFH-Urteil in BFHE 91, 63, BStBl II 1968, 258 ab, denn dieses ist zu § 6 Abs. 2 EStG a.F. ergangen (vgl. das Senatsurteil in BFHE 158, 289, BStBl II 1990, 82).

  • BFH, 09.05.2012 - III B 198/11

    Geringwertiges Wirtschaftsgut; Bestimmung der selbständigen Nutzungsfähigkeit

    Zur Begründung bezog es sich im Wesentlichen auf die Senatsrechtsprechung (Urteil vom 25. August 1989 III R 125/84, BFHE 158, 289, BStBl II 1990, 82; Beschluss vom 31. Juli 2008 III B 73/07, BFH/NV 2008, 1883) und führte aus, dass die einzelnen Paletten und Sichtbehälter aufgrund ihrer Lager- und Transportfunktion auch eine selbständige Nutzungsfähigkeit besäßen.

    Unter Wiedergabe des Gesetzeswortlauts hat der Senat in der Entscheidung in BFHE 158, 289, BStBl II 1990, 82 ausgeführt, dass nach § 6 Abs. 2 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ein Wirtschaftsgut einer selbständigen Nutzung nicht fähig ist, wenn es nach seiner betrieblichen Zweckbestimmung nur zusammen mit anderen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens genutzt werden kann und die in diesem Nutzungszusammenhang eingefügten Wirtschaftsgüter technisch aufeinander abgestimmt sind; dem steht nicht entgegen, dass das Wirtschaftsgut aus dem betrieblichen Nutzungszusammenhang gelöst und in einen anderen betrieblichen Nutzungszusammenhang eingefügt werden kann (§ 6 Abs. 2 Satz 3 EStG).

  • FG Sachsen, 27.01.2003 - 3 K 152/98

    Keine Investitionszulage für GWGʼs Selbstständige Nutzbarkeit von im Rahmen der

    Im Übrigen fehlt es an der Ausschließlichkeit des Nutzungszusammenhangs, den § 6 Abs. 2 EStG voraussetzt (vgl. Urteil des BFH vom 25. August 1989, III R 125/84, BStBl. II 1990, 82).

    Insoweit ähneln die Bretter Transportpaletten, die die Rechtsprechung allein wegen ihrer wechselnden funktionellen Verbindungen mit anderen Wirtschaftsgütern als selbstständig nutzbar im Sinne des § 6 Abs. 2 EStG angesehen hat (Urteil vom 25. August 1989 a. a. O).

  • BFH, 11.11.2003 - III B 31/03

    Investitionszulage: geringwertige WG

    Wegen dieser eigenständigen Transportfunktion fehlt es, ähnlich wie bei Flachpaletten, die auch dem Transport und der Lagerung dienen, an dem in § 6 Abs. 2 Satz 2 EStG bezeichneten ausschließlichem Nutzungszusammenhang (BFH-Urteil vom 25. August 1989 III R 125/84, BFHE 158, 289, BStBl II 1990, 82).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 08.10.1997 - 2 K 152/96
    Allein die Gleichartigkeit, der einheitliche Kauf und die Verwendung nach einem einheitlichen Plan stehen der selbständigen Nutzbarkeit eines Wirtschaftsgutes aber nicht entgegen (vgl. BFH Urt. v. 25. August 1989 - III R 125/84, BStBl. II 1990, 82).
  • BFH, 21.12.1990 - III B 501/90

    Selbständige Nutzungsfähigkeit von Wirtschaftsgütern im Sinn des § 6 Abs. 2

    Doch hat sich der Bundesfinanzhof (BFH) bereits wiederholt zum (Ober-)begriff der "selbständigen Nutzungsfähigkeit" in § 6 Abs. 2 EStG n. F. geäußert (s. insbesondere die Urteile vom 17. April 1985 I R 144/82, BFHE 143, 569, BStBl II 1988, 126 und vom 25. August 1989 III R 125/84, BFHE 158, 289, BStBl II 1990, 82).
  • BFH, 14.11.1989 - III R 128/84
    Eine Investitionszulage für die Anschaffung von Euro-Flachpaletten hat der Senat in seiner Entscheidung vom 25.August 1989 III R 125/84 (BFHE 158, 289) abgelehnt; insoweit wird auf die Urteilsgründe verwiesen.
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